Am 01.Januar 2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Unter anderem bedeutet dies, dass ein neuer Verordnungsvordruck (Muster 13) den alten ablöst. Alle ab Januar 2021 ausgestellten Verordnungen müssen auf dem neuen Vordruck ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für ärztliche als auch für zahnärztliche Physiotherapieverordnungen.
Bitte reichen Sie ihre Verordnung spätestens 48 Stunden vor dem ersten Behandlungstermin bei uns ein ( per email, persönlich oder per Post), damit wir diese auf Richtigkeit prüfen können und evtl. nötige Korrekturen rechtzeitig bei ihrem verordnenden Arzt anfordern können.